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   BFH, 05.02.1997 - V B 109/96   

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https://dejure.org/1997,18804
BFH, 05.02.1997 - V B 109/96 (https://dejure.org/1997,18804)
BFH, Entscheidung vom 05.02.1997 - V B 109/96 (https://dejure.org/1997,18804)
BFH, Entscheidung vom 05. Februar 1997 - V B 109/96 (https://dejure.org/1997,18804)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulassung zur Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist für die Vorlage der Prozeßvollmacht im Original

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 14.03.1996 - IV R 44/95

    Kein Nachweis der schriftlichen Vollmacht durch Telefax, Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BFH, 05.02.1997 - V B 109/96
    Zur Begründung führte es unter Hinweis auf das Urteil des BFH vom 14. März 1996 IV R 44/95 (BFHE 179, 569 [BFH 14.03.1996 - IV R 44/95], BStBl II 1996, 319) u. a. aus, daß durch die Übermittlung der Telekopie die nach § 62 Abs. 3 FGO gesetzte Ausschlußfrist nicht gewahrt worden sei und daß deswegen eine Prozeßvoraussetzung fehle.

    Der Kläger beachtet nicht, daß er im Gegensatz zu der vom BFH in BFHE 179, 569 [BFH 14.03.1996 - IV R 44/95], BStBl II 1996, 319 gegebenen Fallgestaltung ausdrücklich aufgefordert worden war, die Originalvollmacht vorzulegen, und daß ohne eine Darlegung von Wiedereinsetzungsgründen innerhalb der dafür vorgeschriebenen Frist (§ 56 Abs. 2 Satz 1 FGO) nicht beurteilt werden kann, ob er ohne Verschulden gehindert war (§ 56 Abs. 1 FGO), die gesetzte richterliche Frist einzuhalten.

  • BFH, 28.11.1995 - VII R 63/95

    Nachweis der Prozeßvollmacht nur durch Vorlage des Originals, nicht durch

    Auszug aus BFH, 05.02.1997 - V B 109/96
    In dem den Prozeßbevollmächtigten am 16. April 1996 zugestellten Gerichtsbescheid vom 1. April 1996 wies das FG auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28. November 1995 VII R 63/95 (BFHE 179, 5, BStBl II 1996, 105) hin, wonach es nicht ausreicht, daß der Prozeßbevollmächtigte dem Gericht die ihm erteilte Prozeßvollmacht durch Telefax übermittelt.
  • BFH, 21.08.1986 - V B 46/86

    Befreiung von der Umsatzsteuer bei Vermittlungsleistungen im Reisegewerbe

    Auszug aus BFH, 05.02.1997 - V B 109/96
    In der Beschwerdebegründung muß konkret ausgeführt werden, inwieweit die Rechtsfrage im allgemeinen Interesse des Rechts klärungsbedürftig und in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Rechtsfrage umstritten ist (ständige Rechtsprechung des BFH z. B. Beschlüsse vom 21. Juni 1996 VIII B 89/95, BFH/NV 1996, 920; vom 21. August 1986 V B 46/86, BFH/NV 1987, 171).
  • BFH, 27.06.1985 - I B 27/85

    Nichtzulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung - Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus BFH, 05.02.1997 - V B 109/96
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH hat eine Rechtssache grundsätzliche Bedeutung, wenn eine für die Beurteilung des Streitfalls maßgebliche Rechtsfrage das (abstrakte) Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BFH-Beschlüsse vom 31. August 1994 II B 68/94, BFH/NV 1995, 240; vom 27. Juni 1985 I B 27/85, BFHE 144, 137, BStBl II 1985, 625).
  • BFH, 21.06.1996 - VIII B 89/95

    Schlüssige Begründung einer allgemeinen Sachaufklärungsrüge im

    Auszug aus BFH, 05.02.1997 - V B 109/96
    In der Beschwerdebegründung muß konkret ausgeführt werden, inwieweit die Rechtsfrage im allgemeinen Interesse des Rechts klärungsbedürftig und in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Rechtsfrage umstritten ist (ständige Rechtsprechung des BFH z. B. Beschlüsse vom 21. Juni 1996 VIII B 89/95, BFH/NV 1996, 920; vom 21. August 1986 V B 46/86, BFH/NV 1987, 171).
  • BFH, 31.08.1994 - II B 68/94

    Anforderungen an das Vorliegen einer Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus BFH, 05.02.1997 - V B 109/96
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH hat eine Rechtssache grundsätzliche Bedeutung, wenn eine für die Beurteilung des Streitfalls maßgebliche Rechtsfrage das (abstrakte) Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BFH-Beschlüsse vom 31. August 1994 II B 68/94, BFH/NV 1995, 240; vom 27. Juni 1985 I B 27/85, BFHE 144, 137, BStBl II 1985, 625).
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